Benützungsordnung

  • Benützung auf einge Gefahr
  • Vor der Benützung ist das Registrierungsformular auszufüllen, unter 16 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen die Kletterhalle benützen
  • Es müssen immmer 2 Personen in der Kletterhalle sein
  • Die Brandschutzordnung ist zu beachten
  • Die Kletterregeln des Alpenverein sind einzuhalten, im Besonderen:
    • Vorstieg:
      • Das Kletterseil direkt in den Klettergurt einbinden
      • Alle Zwischensicherungen einhängen
    • Toprope-Klettern:
      • In beide Umlenkkarabiner einhängen
      • Im Überhang verboten
    • Bouldern:
      • Bis in Absprunghöhe
      • nur mit untergelegter Matte
  • Klettern nur mit Sicherung durch einen Kletterpartner
  • Aus hygiennischen Gründen nicht in Straßenschuhen, Barfuß oder in Socken klettern
  • Den Anweisungen von anwesenden Kletterbetreuern des Alpenverein ist Folge zu leisten
  • Alle Kletterer haben sich in die Teilnehmerliste einzutragen
  • Eintritsgeld selbstständig in die Kasse einwerfen
  • Jede Veränderung an der Kletteranleage ist verboten! Mängel (z.B. lockere Griffe) sind als Anmerkung in die Teilnehmerliste einzutragen!
  • Bei jedem Verlassen der Kletterhalle Kletterschuhe ausziehen
  • Nach Beendigung des Kletterns Fenster und Türen verschließen, Licht ausschalten und Sporthalle verlassen